Personen, die durch einen Unfall, für den sie nicht verantwortlich sind, körperliche Schäden erlitten haben, besitzen das Recht auf Erstattung sämtlicher entstandener Kosten. Dazu gehören medizinische Behandlungskosten, mögliche Kosten für Kuren oder Rehabilitation, Verdienstausfall sowie Ansprüche auf Schmerzensgeld. Bei Personenschäden raten wir allen unseren Klienten dringend, einen erfahrenen Anwalt zu engagieren, den wir zuverlässig und kostenfrei vermitteln. Der Anwalt wird sämtliche Ansprüche, die über den materiellen Unfallschaden hinausgehen, präzise beziffern und durchsetzen.